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Nachhaltig - Flexibel - Partnerschaftlich

Die Alu-met ist ein Erzeuger und Lieferant von qualitativ hochwertigen Aluminium-Pressbolzen. Zum Unternehmen gehören die zwei Produktionsstandorte Aluminium GmbH Nachrodt (Deutschland) und Speedline Aluminium-Gießerei GmbH (Österreich). Die beiden Werke haben eine jährliche Gesamtkapazität von 180.000 Tonnen Pressbolzen für den mitteleuropäischen Markt. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sichern eine termingerechte und zuverlässige Lieferung. Für die Unternehmensgruppe steht die Zufriedenheit unserer Kunden, Partner und Belegschaft im Vordergrund.

Kontakt

Alu-met GmbH

Bundesstraße 12

A-6714 Nüziders

+43 5552 63679 0

info@alu-met.com

www.alu-met.com


Management

Dr. Gerhard Anger

Dr. Gerhard Anger

Geschäftsleitung

Alexander Sala

Leitung Verkauf

Stefan Deuschle

Stefan Deuschle

Leitung Einkauf & Börsenhandel

Patrick Fuchs

Patrick Fuchs

Leitung Finanzen / Prokura

Eigentumsverhältnisse

Eigentumsverhältnisse

Managementpolitik

Grundsätze unserer Managementpolitik

Die Managementpolitik bildet für uns eine der Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns. Wir sind uns darüber bewusst , dass die Einhaltung dieser Unternehmenspolitik und die Erreichung der unternehmerischen Ziele nur durch informierte, engagierte und befähigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden kann . Deshalb stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Beauftragungen in die Verbesserungsprozesse eingebunden sind und ihnen die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Leistungen liegt unserem täglichen Handeln zugrunde. Die Verabschiedung der Managementpolitik durch die Geschäftsführung bedeutet, dass die Belegschaft des Werkes die Qualitätssicherung und den Umweltschutz verantwortlich wahrnimmt. Unser Managementsystem ist erfolgreich, da es von allen Mitarbeitern getragen wird. Wir führen mit allen gesellschaftlichen Gruppen einen offenen Dialog . Insbesondere arbeiten wir mit Behörden , spezialisierten Dienstleistern und gesellschaftlichen Organisationen kooperativ zusammen, um bereits heute die Anfo rderungen von morgen zu erfüllen.

Die Managementpolitik basiert auf vier Säulen.


Säule eins: Arbeitssicherheit , Gesundheitsschutz und Sozialstandards

Der Gewährleistung der Sicherheit unserer Mitarbeiter und die E inhaltung unseres Sozialstandards steht an erster Stelle . Alle ablaufende Prozesse und Handlungen haben sich der Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter und Dienstleister unterzuordnen. Wir betreiben aktiv präventiven Arbeitsschutz und analysieren gründlich unsichere Zustände, Beinahe Unfälle und Unfälle. Das Management ist darauf ausgelegt die Sensibilität auf höchsten Niveau zu halten . Wir achten und schützen Menschenrechte, sichern und fördern Chancengleichheit und verhindern jegliche Form der Diskriminierung und Ausbeutung in all unseren unternehmerischen Prozessen. Aktiver und präventiver Arbeitsschutz zum Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter und stellen sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung.


Säule zwei: Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt und ein nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen und die Reduktion von Abfällen sind für uns von zentraler Bedeutung. Abfälle werden je nach Möglichkeit der Wiederverwertung zugeführt. Durch fortlaufende Verbesserung unseres Managmentsystems sowie Prozessoptimierungen , basierend auf Umsetzung von verbesserten Standards oder Investitionen steigern wir unsere Umweltleistung und erzielen eine ständige Verringerung des spezifischen C02 -Ausstosses. Aufgrund unsere Spezialisierung als Aluminium-Umschmelzwerk setzen wir Sekundäraluminium ein und führen es einem neuen Gebrauchszyklus wieder zu . Der dadurch verminderte Energieverbrauch liegt etwa 18 x niedriger, als würde Primäraluminium eingesetzt.

Säule drei: Produktqualität

Die Qualität unserer Produkte orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Die Qualität untersteht einer ständigen Optimierung und Verbesserung , so dass unsere Kunden unsere Produkte mit hoher Zuverlässigkeit und besten Verarbeitungseigenschaften die Prozesse der Kunden durchlaufen. Durch stabile und genaueste definierte Standards und Messmittel erreichen wir eine hohe Prozessstabilität, welche ein Nichterreichen der Qualitätsvorgaben vermeidet.

Säule vier: Energieeffizienz

Effizienter Energieeinsatz - Schonung der Energieressourcen und Optimierung der Produktionkosten ist zentraler Bestanteil unserer Managementpolitik. Die Steigerung der energiebezogenen Leistung ist das oberste Ziel des Energiemanagementsystems . Wir unterstützen die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, die Auswirkungen auf unsere energiebezogene Leistung haben . Dabei berücksichtigen wir die Auslegung der zu beschaffenden Produkte und Leistungen. Durch kontinuierliche Optimierung unserer Anlagen und Prozesse wollen wir Energieverschwendung vermeiden und unsere Produktionskosten senken. Dabei erleichtert eine regelmäßige und genaue Erm ittlung des Energieverbrauchs und der Energieleistungskennzahlen die Identifikation von Optimierungspotentialen. Die Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs ist durch jährlich aktualisierte Zielvorgaben für Erdgas, Strom, Diesel und Sauerstoff definiert. Das Managementsystem regelt die Erreichung der Ziele und schafft ein konstruktives Umfeld, welches es allen Mitarbeitern ermöglicht, zur erfolgreichen Zielerfüllung beizutragen. Durch regelmäßige Überprüfungen und Begehungen wird die Einhaltung dieser Unternehmenspolitik im betrieblichen Alltag überprüft. Die Managementpolitik und alle einschlägigen Anforderungen bezüglich des Umwelt- und Arbeitsschutzes , der Eneregieeffizienz, des Energieverbrauchs und des Energieeeinsatzes sowie andere Verpflichtungen sind von jedem Mitarbeiter einzuhalten.

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Code of Conduct

Unser Ziel ist es, unseren Kunden hochqualitative Pressbolzen bereitzustellen und gleichzeitig die legalen, nachhaltigen und ethischen Prinzipien zu erfüllen. Alu-Met GmbH bekennt sich zu ihrer Unternehmensverantwortung in Bezug auf ihre Aktivitäten als Unternehmen. Dies betrifft insbesondere auch die Verantwortung bezüglich der Arbeits-bedingungen und des Respekts gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft. Unser Ziel ist, dass unsere Produkte nur Rohstoffe und Materialien enthalten, die ohne Ver-letzungen von Menschenrechten und Umweltstandards abgebaut und produziert wurden. Dieser bezieht sich im wesentlichen auf gültige Gesetze und gesellschaftliche Normen und dient zur Sicherung der Arbeitsbedingungen, des Umweltschutzes und zur Verhinderung von Korruption.

Folgende Leitsätze präzisieren unsere Unternehmenspolitik:

Im Vorrang aller Entscheidungen stehen das Wohlergehen, die Gesundheit, die Informations-sicherheit und der Datenschutz unserer Mitarbeiter:innen, Lieferanten und Kunden. Für die Erfüllung der vereinbarten Liefertermine, die Erzielung der spezifizierten Produkqualität und eine Fertigung mit minimale Umweltbelastung ist eine hohe und optimierte Prozessstabilität die Grundvoraussetzung. Dieses erreichen wir durch


· die Kooperation und das Gemeinschaftsdenken aller Standorte

· ständige Prozessoptimierung und

· die optimale Nutzung der gegebenen Ressourcen

Die Einhaltung aller Gesetze, Normen und Regelwerke ist für uns eine selbstverständliche Verpflichtung; wir kommunizieren dies auch gegenüber unseren Geschäftspartnern. ALU-MET befolgt den Sozialstandard mit seinen Grundsätzen


· zur Wahrung der Menschenrechte und

· fairen Arbeitsbedingungen und die Regeln zur

· Bekämpfung von Korruption und

· kartellrechtswidrigen Absprachen

Verantwortungsvolle Beschaffung

In dieser Richtlinie sind die Kriterien für den Einkauf definiert. Die Richtlinie dient alsStandard für alle Beschaffungsvorgänge.

Verantwortungsvolle Beschaffung

Beschaffunsgpolitik

Die Einhaltung der Umweltkriterien der Lieferanten besitzt bei der Zuschlagserteilung ein starkes Gewicht. Von besonderem Interesse dabei ist die Beschaffung von Primärmetall. Hierbei ist darauf zu achten, dass die elektrische Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Vorrangig sind somit Primäraluminiumerzeuger auszuwählen, welche ihren Strom aus natürlicher Wasser-, Windoder Solarenergie gewinnen.

Bedarfsanalyse

Es ist die Notwendigkeit der Beschaffung sowie deren Menge bzw. Umfang zu überprüfen. Es sind eventuelle Alternativen zum Kauf eines Produktes wie die Reparatur des alten Ge­rätes oder das Leasing eines neuen Produktes sowie Maßnahmen der Effizienz- und Syner­giesteigerung umweltfreundliche Aspekte darzustellen. Eine kritische und genaue Bedarfsa­nalyse ist einer der wichtigsten Schritte einer umweltfreundlichen Beschaffung.

Beschaffungsrichtlinien

In den Beschaffungsrichtlinien werden unternehmensweite technische, ökonomische und ökologische Anforderungen an zu beschaffende Produkte grundsätzlich festgelegt. Die Ei­genschaften müssen genau spezifiziert und ökonomisch messbar sein. Es sind die besten ökologische Leistungskriterien wie z. B. Richtwerte für den Strom-, Gas- oder Wasserver­brauch, Lärm, Sauberkeit des Abgases von Geräten sowie Wartungs- und Entsorgungskos­ten anzustreben. Bei der Ausschreibung von Anlagen sind Kriterien der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu er­fragen. Die Kriterien sind:


• Verbräuche während des Betriebes

• Langlebigkeit der Anlage, des Bauteils oder des Betriebsmittels

• Umfang an Verschleißteilen

• Wartungsaufwand

• Wartungsfreundlichkeit

• Verfügbarkeit von Ersatz- und Verschleißteilen bzw. notwendige Bevorratung an Ersatz- und Verschleißteilen


Bei der Auftragsvergabe sind folgende weiteren Kriterien zu bewerten


• Einhaltung der Sozialen Standards (siehe Code of Conducts des Lieferanten)

• Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinien (siehe Richtlinien des Lieferanten)


Im Falle, dass diese Richtlinien beim Lieferanten nicht vorliegen, ist diese Information der Geschäftsleitungg vor der Auftragsvergabe mitzuteilen.

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Antikorruptionsrichtlinie

ALU-MET ist ein Erzeuger im Umschmelzverfahren hergestellter qualitativ hochwertiger Aluminium­Preßbolzen. Für die ALU-MET ist ein integres Verhalten gegenüber allen Kunden, Lieferanten, Be­schäftigten, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie anderen lnteressensgrup­pen wichtig. Dieser Anspruch ist im ALU-MET Unternehmensleitbild und in den ALU-MET Sozialstandards nie­dergeschrieben und stellt die Grundlage für das unternehmerische Handeln der Geschäftsführung, des Managements und der Belegschaft dar. Die Umsetzung sowie das Verhalten des ALU-MET Managements und der Mitarbeitenden wird in dieser Leitlinie konkretisiert und näher beschrieben. Im Speziellen ist folgendes zu beachten:

Bestechung/ Bestechlichkeit

Es dürfen keine Bestechungsgelder und andere gesetzeswidrige Zahlungen angeboten, geleistet oder angenommen werden.

Die Gewährung persönlicher Vorteile, insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen, einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum durch ALU-MET und deren Beschäftigten an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeitende im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für ALU-MET oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt. Geldwerte persönliche Vorteile an Mitarbeiter anderer Unternehmen als Gegenleistung für eine Be­vorzugung im Wettbewerb und geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, ge­währt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. ALU-MET verpflichtet seine Beschäftigten, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen.

Geschäftsführung und Beschäftigte von ALU-MET dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder an­nehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäfts­partners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen ge­schäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen. ALU-MET kann eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veran­staltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und sym­bolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des ei­genen Unternehmens sowie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden.


Kartellrecht (Verhalten gegenüber Wettbewerbern)

ALU-MET achtet den fairen Wettbewerb. Die geltenden Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wett­bewerbs, werden eingehalten.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Rege­lungen Absprachen zwischen Kunden sowie Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit einge­schränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu be­stimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).

Beispiele für Kartellrechtverstöße:


• Preis-/Mengen-/Konditionenabsprachen

• Austausch von geheimen Marktinformationen

• Boykottaufrufe ggü. Marktteilnehmer

• Verhaltensweise ggü. Martkteilnehmern/Behörden/Gerichten und sonst. staatlichen und öf­fentlichen Institutionen

Bedeutung für die Beschäftigten

Die Umsetzung dieser Leitlinie ist ALU-MET ein wichtiges Anliegen, weshalb jegliche Nichterfüllung der Pflichten ernst genommen und geahndet wird. Verstöße ziehen Disziplinarmaßnahmen nach sich. Diese hängen vom Schweregrad des Verstoßes ab und können im äußersten Fall zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Zur Verwirklichung dieser ethischen Verhaltensrichtlinie ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin aufgefordert, sich mit den beschriebenen Standards vertraut zu machen und diese aktiv zu leben. Alle ALU-MET Belegschaft ist aufgefordert, dass sie Hinweise auf etwaige Straftaten, Missstände und besondere Risiken dem Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung melden. ALU-MET duldet keine Form von Benachteiligung von Personen, die eine derartige Meldung erstatten.

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Sozialstandards

Menschenrechte

Die international anerkannten Menschenrechte werden respektiert und deren Einhaltung wird gefor­dert. Zwangs- und Pflichtarbeit wird abgelehnt. Niemand wird gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen. Jede Form der Kinderarbeit wird abgelehnt. Es werden mindestens die Regelungen der ILO Kon­vention 138 zum Mindestalter für die Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit eingehalten.

Einhaltung von Gesetzen

Die Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und gleichwertigen Regelungen ist zwingende Vorgabe.


Arbeitsschutz

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden mindestens im Rahmen der je­weils geltenden nationalen Bestimmungen gewährleistet. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz ständig zu verbessern und Unfälle und Beeinträchtigungen der Gesundheit, die sich aus der Arbeit ergeben, mit der Arbeit verbunden sind oder im Verlauf der Arbeit auftreten dadurch zu verhüten, dass die Ursachen der Gefahren in der Arbeitsumwelt soweit wie möglich verringert werden.


Umweltschutz

Als Umschmelzwerk von Aluminiumschrotten sind der Schutz der Umwelt und der sparsame Um­gang mit Ressourcen integrierter Bestandteil des Geschäftsmodells des Unternehmens.

Gleichberechtigung

Bei der Beschäftigung ist der Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren und jegliche Diskriminie­rung zu unterlassen. Beschäftigte dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung benachteiligt werden. Eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte oder sexuelle und persönliche Belästigung wird abgelehnt und geahndet. Die Entlohnung erfolgt ausschließlich nach dem Leistungsprinzip.

Entlohnung und Arbeitszeit

Mitarbeiter/innen haben das Recht auf eine faire Entlohnung. Die geltenden Regelungen zu Min­destlöhnen werden eingehalten. Die Arbeitszeit und arbeitsfreien Zeiten müssen mindestens den im jeweiligen Staat geltenden Gesetzen entsprechen.

Soziale Verantwortung

Wir leisten einen angemessenen Beitrag zur Weiterbildung und Beschäftigung. Die Mitwirkung unserer Beschäftigten in Institutionen und Vereinen, die dem Wohle des Gemeinwe­sens dienen wird von uns befürwortet.

Schwangerschaft und Wiederbeschäftigung

Eine besondere Fürsorge und Aufmerksamkeit erhalten schwangere Mitarbeiterinnen. Während des Schwangerschaftsurlaubes wird die Mitarbeiterin über alle Teambildenden Aktivitäten informiert und dazu eingeladen. Bei der Wiedereingliederung nach Beendigung der Karenz wird versucht den An­sprüchen der Mitarbeiterinnen gerecht zu werden.

Vereinigungsfreiheit

Das Recht der Belegschaft, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Ver­tretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen wird geachtet.

Verbot von Korruption und Bestechung

Es dürfen keine Bestechungsgelder und andere gesetzeswidrige Zahlungen angeboten, geleistet oder angenommen werden. Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Beschäftigten auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwä­gungen und persönlichen Interessen.

Umgang mit Verstößen und Beschwerden

Verstöße gegen diese Standards werden nicht toleriert. Alle ALU-MET-Beschäftigten sind aufgefor­dert, Hinweise auf etwaige Verstöße zu melden. Meldungen können vertraulich beim Betriebsrat, anonym in einem Beschwerdebriefkasten, per Mail an help@alu-met.com oder per Telefon +43 5524 222 242 10 erfolgen. ALU-MET duldet keine Form von Benachteiligung von Personen, die eine der­artige Meldung erstatten.

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Beschwerdemanagement und Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz

Sollten Sie Hinweise auf etwaige Verstöße, zB in den Bereichen Menschenrechte, Compliance oder Datenschutz, wie zB Diskriminierung, Mobbing, Gesundheitsgefahren, Korruption, Datenschutzverletzungen, Gefährdung durch Umweltverschmutzung, etc. oder sonstige Beschwerden haben, bitten wir Sie, diese auf einem der nachfolgenden Wege bei der Alu-met Gruppe zu platzieren.

Beschwerdemanagement als PDF

Aktionsplan Biodiversität

Die Speedline Aluminium Gießerei GmbH hat im Jahr 2020 die Firma pulswerk GmbH damit beauftragt eine Biodiversitätsanalyse durchzuführen. Besonderes Augenmerk wurde bei der Analyse auf sensible Lebensräume im Einflussbereich des Unternehmens gelegt, auf die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten (Neobiota) sowie der Potentiale zur Verbesserung bestehender oder Schaffung neuer Lebensräume auf dem Firmengelände. Empfehlungen wurden durch pulswerk erarbeitet und von der Speedline in einen Aktionsplan übernommen. Die im Aktionsplan aufgelisteten Maßnahmen werden bewertet und umgesetzt.

Umgesetzte Maßnahmen seit 2020:

Managementplan Neophyten

Es wurde eine Fachfirma beauftragt, die am Werksgelände vorkommenden Neophyten (Kanadische Goldrute und das Einjährige Berufkraut) fachgerecht zu entfernen.


Insektenfreundliche Außenbeleuchtung

Die Außenbeleuchtung wird mit Dämmerungsschaltern und Zeitschaltuhren geregelt. Es werden nur jene Bereiche beleuchtet, welche zwingend notwendig sind.

be(e) RESPONSIBLE Bienen-Patenschaft

Die Speedline hat eine Bienen-Patenschaft für 2 Bienenvölker übernommen. Die Firma Ländle Imker betreibt seit dem Sommer 2021 auf dem Betriebsgelände der Speedline zwei Bienenstöcke.

Futterstationen für Wildvögel

In den Wintermonaten stehen mehrere Futterhäuschen für Wildvögel auf dem Betriebsgelände der Speedline zur Verfügung.

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Nachhaltigkeitsbericht

die Alu-met GmbH mit ihrem Sitz in Nüziders in Vorarlberg ist ein unabhängiger Produzent und Lieferant von Aluminiumpressbolzen. Die Herstellung der Pressbolzen erfolgt in zwei eigenen Umschmelz-Gießereien der Speedline Aluminium Gießerei GmbH in Schlins in Österreich und der Aluminium GmbH Nachrodt (AGN) in Deutschland. Nachhaltigkeit ist bei Alu-met mit den angeschlossenen Betrieben ein Grundprinzip der Geschäftspolitik. In dieser Rolle nehmen wir eine generelle Verantwortung für ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Anliegen wahr. Das nachhaltige Wirtschaften in unseren Betrieben und Firmen sichert unsere nationale und auch internationale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt stellen wir auch unsere Belegschaft, der wir ein sicheres, nachhaltiges und attraktives Arbeitsumfeld mit herausragenden Sozial- und Arbeitssicherheitsstandards bieten.

Nachhaltigkeitsbericht als PDF (44 Seiten)

Logo-AGN

Tradition trifft Fortschritt

Die Aluminium GmbH Nachrodt (AGN) im Ruhrgebiet nahe Dortmund verbindet Tradition mit modernster Produktionstechnik und hat sich damit im Markt bestens positioniert. Seit der Übernahme durch die Alu-met GmbH im Jahre 1999 hat sich die Jahreskapazität des Aluminium-Schmelzwerks dank umfangreicher Investitionen in technische Neuerungen mehr als verdoppelt. Die Produktionskapazität konnte von 30.000 to auf 84.000 to Pressbolzen der Legierung 6000 gesteigert werden.

Kontakt

Aluminium GmbH Nachrodt

Hagener Str. 145-149

D-58769 Nachrodt

+49 2352 93850

kontakt@agn-met.de

www.agn-met.de

Management

Dr. Gerhard Anger

Geschäftsleitung

Frank Hildebrandt

Betriebsleitung Produktion

Flüsöh

Marc Flühsöh

Betriebsleitung Qualität

Daten & Fakten

Jahreskapazität: 84.000 to

Gieß-Verfahren: Wagstaff

Durchmesser (in mm): 178 / 203 / 216 / 229 / 247 / 254 / 279 / 290 / 305 / 348

Bolzenlänge: bis max. 7.000 mm

Unternehmenspolitik

Vorwort

Die Managementpolitik bildet für uns eine der Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns. Wir sind uns darüber bewusst , dass die Einhaltung dieser Unternehmenspolitik und die Erreichung der unternehmerischen Ziele nur durch informierte, engagierte und befähigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden kann . Deshalb stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Beauftragungen in die Verbesserungsprozesse eingebunden sind und ihnen die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Leistungen liegt unserem täglichen Handeln zugrunde. Die Verabschiedung der Managementpolitik durch die Geschäftsführung bedeutet, dass die Belegschaft des Werkes die Qualitätssicherung und den Umweltschutz verantwortlich wahrnimmt. Unser Managementsystem ist erfolgreich, da es von allen Mitarbeitern getragen wird.

Wir führen mit allen gesellschaftlichen Gruppen einen offenen Dialog. Insbesondere arbeiten wir mit Behörden, spezialisierten Dienstleistern und gesellschaftlichen Organisationen kooperativ zusammen, um bereits heute die Anforderungen von morgen zu erfüllen.

Grundsätze unserer Managementpolitik

Die Managementpolitik basiert auf vier Säulen.


Säule eins: Arbeitssicherheit , Gesundheitsschutz und Sozialstandards

Der Gewährleistung der Sicherheit unserer Mitarbeiter und die E inhaltung unseres Sozialstandards steht an erster Stelle . Alle ablaufende Prozesse und Handlungen haben sich der Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter und Dienstleister unterzuordnen. Wir betreiben aktiv präventiven Arbeitsschutz und analysieren gründlich unsichere Zustände, Beinahe Unfälle und Unfälle. Das Management ist darauf ausgelegt die Sensibilität auf höchsten Niveau zu halten . Wir achten und schützen Menschenrechte, sichern und fördern Chancengleichheit und verhindern jegliche Form der Diskriminierung und Ausbeutung in all unseren unternehmerischen Prozessen. Aktiver und präventiver Arbeitsschutz zum Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter und stellen sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung.


Säule zwei: Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt und ein nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen und die Reduktion von Abfällen sind für uns von zentraler Bedeutung. Abfälle werden je nach Möglichkeit der Wiederverwertung zugeführt. Durch fortlaufende Verbesserung unseres Managmentsystems sowie Prozessoptimierungen , basierend auf Umsetzung von verbesserten Standards oder Investitionen steigern wir unsere Umweltleistung und erzielen eine ständige Verringerung des spezifischen C02 -Ausstosses. Aufgrund unsere Spezialisierung als Aluminium-Umschmelzwerk setzen wir Sekundäraluminium ein und führen es einem neuen Gebrauchszyklus wieder zu . Der dadurch verminderte Energieverbrauch liegt etwa 18 x niedriger, als würde Primäraluminium eingesetzt.

Säule drei: Produktqualität

Die Qualität unserer Produkte orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Die Qualität untersteht einer ständigen Optimierung und Verbesserung , so dass unsere Kunden unsere Produkte mit hoher Zuverlässigkeit und besten Verarbeitungseigenschaften die Prozesse der Kunden durchlaufen. Durch stabile und genaueste definierte Standards und Messmittel erreichen wir eine hohe Prozessstabilität, welche ein Nichterreichen der Qualitätsvorgaben vermeidet.

Säule vier: Energieeffizienz

Effizienter Energieeinsatz - Schonung der Energieressourcen und Optimierung der Produktionkosten ist zentraler Bestanteil unserer Managementpolitik. Die Steigerung der energiebezogenen Leistung ist das oberste Ziel des Energiemanagementsystems . Wir unterstützen die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, die Auswirkungen auf unsere energiebezogene Leistung haben . Dabei berücksichtigen wir die Auslegung der zu beschaffenden Produkte und Leistungen. Durch kontinuierliche Optimierung unserer Anlagen und Prozesse wollen wir Energieverschwendung vermeiden und unsere Produktionskosten senken. Dabei erleichtert eine regelmäßige und genaue Erm ittlung des Energieverbrauchs und der Energieleistungskennzahlen die Identifikation von Optimierungspotentialen. Die Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs ist durch jährlich aktualisierte Zielvorgaben für Erdgas, Strom, Diesel und Sauerstoff definiert. Das Managementsystem regelt die Erreichung der Ziele und schafft ein konstruktives Umfeld, welches es allen Mitarbeitern ermöglicht, zur erfolgreichen Zielerfüllung beizutragen. Durch regelmäßige Überprüfungen und Begehungen wird die Einhaltung dieser Unternehmenspolitik im betrieblichen Alltag überprüft. Die Managementpolitik und alle einschlägigen Anforderungen bezüglich des Umwelt- und Arbeitsschutzes , der Eneregieeffizienz, des Energieverbrauchs und des Energieeeinsatzes sowie andere Verpflichtungen sind von jedem Mitarbeiter einzuhalten.

SGU-Vorschriften für Partnerfirmen

1. Zusammenfassung

Diese Arbeitsanweisung beschreibt die verpflichtend zu beachtenden sicherheits-, gesundheits- und umwelt- relevanten Verhaltensregeln für Partnerfirmen, bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände der Aluminium GmbH Nachrodt.


2. Betroffene Bereiche / Tätigkeiten / Ausschlüsse / Geltungsdauer

Diese Arbeitsanweisung gilt für Partnerfirmen und deren Arbeitnehmer/Innen. Diese Arbeitsanweisung gilt unbegrenzt.


3. Begriffsbestimmung

SGU: Sicherheit, Gesundheit, Umwelt

AGN: Aluminium GmbH Nachrodt

Partnerfirmen: Fremdfirmen, die regelmäßige Dienstleistungen auf dem Gelände der AGN ausüben.


4. Beschreibung


4.1 Anmeldung

Der Zutritt auf das Werksgelände ist nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Besucher und Arbeitnehmer/Innen von Partnerfirmen müssen sich daher vor jedem Zutritt, im Eingangsbereich (Empfang) in das Besucherhandbuch eintragen und sich telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson anmelden. Nach der Anmeldung erfolgt durch die zuständige Ansprechperson die jährliche Sicherheits-Unterweisung, sollte diese noch nicht durchgeführt worden sein. Vor dem Verlassen des Betriebs ist das Arbeitsende im Besucherhandbuch einzutragen. Diese Maßnahme dient insbesondere bei Notfällen zur Feststellung der auf dem Betriebsgelände anwesenden Personen.


4.2 Fahren auf dem Werksgelände

Das Fahren auf dem Betriebsgelände ist nur in Schritttempo gestattet (max. 10 km/h). Es gilt die Straßenverkehrsordnung, wobei dem innerbetrieblichen Transport immer Vorrang einzuräumen ist. Das Durchfahren zwischen Bolzen- oder Barrenstapel ist verboten und es ist immer auf den innerbetrieblichen Verkehr durch Stapler, Radlader, sowie PKW- und LKW zu achten. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen oder durch die Ausstellung eines Parkerlaubnisscheins durch die zuständige Ansprechperson erlaubt. Ausschließlich für Ladetätigkeiten und in Absprache mit der zuständigen Ansprechperson ist das kurzzeitige Halten vor der Werkstatt gestattet. Für die Bolzenbeladung und die Schrottentladung, sowie für Belieferungen (z.B. Gaslieferung) und Abholungen (z.B. Abfallabholung) sind die vorgegebenen Be- und Entladeplätze zu verwenden. In jedem Fall dürfen keine Notfalleinrichtungen, wie Feuerwehrzufahrten, Fluchtwegtüren, Hydranten oder sonstige Einrichtungen dadurch verstellt oder behindert werden.


4.3 Persönliche Schutzausrüstung

Auf dem gesamten Werksgelände gilt eine generelle Tragepflicht für Sicherheitsschuhe, Warnwesten und in den Werkshallen zusätzlich Schutzhelm, Schutzbrille, Gehörschutz, geschlossene, enganliegende und langärmlige Arbeitskleidung, lange Hosen, sowie in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeit weitere spezifische Schutzausrüstung. Die Persönliche Schutzausrüstung muss durch die Partnerfirma bereitgestellt werden und den Anforderungen für Gießereien entsprechen (keine Bereitstellung durch die AGN). Der/die Arbeitnehmer/Innen muss die zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung zweckentsprechend verwenden.


4.4 Betreten des Werksgeländes und der Produktionshallen

Für den Weg zur Arbeitsstelle sind immer die markierten Gehwege zu benutzen. Es dürfen ausschließlich diejenigen Betriebsbereiche aufgesucht werden, in denen die durch die Partnerfirma vorgesehenen Tätigkeiten zu verrichten sind. Der Aufenthalt im Gefahrenbereich der Schrottentladung sowie der Bolzenbeladung ist verboten. Sowohl im Außenbereich als auch in den Produktionshallen ist mit Transporttätigkeiten zu rechnen. Es ist immer ausreichend Sicherheitsabstand zu Transportmitteln des innerbetrieblichen Verkehrs einzuhalten und bei Annäherung eine gefahrlose Stelle aufzusuchen bis das Fahrzeug vorbei gefahren ist.

4.5 Lebensgefahr durch flüssiges Aluminium

Bei der AGN wird mit flüssigem Aluminium bei Temperaturen von ca. 740°C gearbeitet. Bei unzureichenden Kenntnissen im Umgang mit Flüssigaluminium besteht Lebensgefahr. Es ist daher immer ausreichend Abstand zu den Schmelz- und Gießöfen, sowie den zugehörigen Anlagenteilen (Überführung, Gießtisch, Gießgrube, etc.) einzuhalten. Während des Gießstarts und bei Gießende ist es verboten, sich im Umkreis von ca. 10 m zum Gießtisch aufzuhalten. Dieser Prozess wird durch Warnleuchten an den Gießanlagen angezeigt und alle unbeteiligten Personen haben sich sofort hinter die Warnleuchten zu begeben. Erst nach dem Erlöschen der Warnleuchten ist das Passieren des Gefahrenbereiches wieder gestattet. Aufgrund der hohen Explosionsgefahr bei Kontakt zwischen geschmolzenem Aluminium und flüssigen Medien, insbesondere in geschlossenen Behältern, ist es strengstens verboten irgendwelche Flüssigkeiten, Gasfeuerzeuge oder Spraydosen mit in die Produktionshallen zu nehmen. Es dürfen keinesfalls Abfälle zum Aluminium gegeben werden. Getränkedosen, Druckgaspackungen oder sonstige Aluminiumabfälle sind immer in den bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.


4.6 Elektromagnetische Felder

Unterhalb des Schmelzofens ist ein elektromagnetisches Rührwerk installiert, das ein niederfrequentes Magnetfeld produziert. Personen mit Herzschrittmachern, implantierten Hörgeräten oder Insulinpumpen, künstlichen Gelenken, implantierten Schrauben, Platten etc. müssen einen Mindestabstand von 10 Metern zum Rührwerk einhalten. Gegenstände wie Armbanduhren, Kreditkarten, Mobiltelefone, sensible Messgeräte, etc. können durch die Magnetfelder beschädigt werden und sind daher ebenfalls fernzuhalten. Für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Nichtbeachtung wird von der AGN keine Haftung übernommen.


4.7 Generelle Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeitsdurchführung

Die in den verschiedenen Gefahrenbereichen angebrachten Warnhinweise und Sicherheitskennzeichnungen sind zu beachten. Der bei der Arbeitsausübung durch die Partnerfirma entstehende Gefahrenbereich ist ordnungsgemäß abzusichern und zu kennzeichnen. Notfalleinrichtungen wie Notausgänge, Flucht- und Verkehrswege, Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelder und Schaltschränke müssen immer frei gehalten werden und benutzbar bleiben. Es dürfen nur Tätigkeiten entsprechend er Fachkenntnisse durchgeführt werden, dabei hat sich der/die Arbeitnehmer/Innen der Partnerfirma vor Beginn der Tätigkeit zu vergewissern, dass keine Personen oder Gegenstände gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Gegebenenfalls sind im Einvernehmen mit der zuständigen Ansprechperson zusätzliche Schutzmaßnahmen zu definieren. Das Verweilen unter schwebenden Lasten und im Gefahrenbereich von Fahrwegen ist verboten. Tätigkeiten dürfen nur von gesicherten Standplätzen aus durchgeführt werden und es sind immer geeignete Auf- und Abstiege zu verwenden. Tätigkeiten mit Absturzgefahr dürfen ausschließlich mit geprüften und zugelassenen Anseilschutzsystemen durchgeführt werden. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen ausschließlich durch Fachkundige durchgeführt werden. Dabei sind die Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischem Strom, sowie alle elektrotechnischen Bestimmungen einzuhalten. Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen bzw. der zuständigen Ansprechperson erfolgen. Dabei müssen die Maschinen bzw. die entsprechenden Teilbereiche von Anlagen stillgelegt und gegen wiedereinschalten gesichert sein. Bei Arbeiten an stillgesetzten Anlagen müssen eventuell vorhandene Restenergien wie Hitze oder unter Druck stehende Einrichtungen mitberücksichtig werden. Arbeitsbedingt entfernte bzw. außer Kraft gesetzte Sicherheitseinrichtungen müssen nach

Arbeitsende wieder ordnungsgemäß angebracht werden. Können Arbeitsschutzvorschriften arbeitsbedingt nicht beachtet werden, oder werden sicherheitstechnische Mängel festgestellt, ist dies umgehend der zuständigen Ansprechperson zu melden. Tätigkeiten in engen Räumen oder in Behältern sind nur dann erlaubt, wenn nachweislich eine ausreichende Sauerstoffkonzentration sichergestellt ist und keine gefahrdrohenden Substanzen vorhanden sind. Gegebenenfalls sind Messungen, mechanische Be- und Entlüftung oder umluftunabhängige Atemschutzgeräte erforderlich.

4.8 Verwendung von Arbeitsmitteln

Geräte, Maschinen und Werkzeuge der AGN dürfen niemals ohne ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Ansprechperson verwendet werden. Arbeitsmittel sind bestimmungsgemäß und laut Betriebsanleitung des Herstellers zu verwenden. Arbeitsmittel müssen vor der Verwendung immer auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden. Defekte Geräte oder Arbeitsmittel mit entfernten Schutzeinrichtungen dürfen nicht verwendet werden. Die im Betrieb vorhandenen selbstfahrenden Arbeitsmittel wie Stapler, Radlader, etc. sowie Krane und Steiger dürfen zudem nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die zuständige Ansprechperson in Betrieb genommen werden


4.9 Verwendung von Arbeitsstoffen

Werden für die Ausführung der Tätigkeiten Arbeitsstoffe, wie Reinigungs-, Schmier- oder sonstige Hilfsstoffe benötigt, ist dies im Vorfeld mit der zuständigen Ansprechperson abzustimmen. Bei der Verwendung von Arbeitsstoffen, z.B. für die Reinigung, dürfen keine zusätzlichen Risiken entstehen. Die Informationen über Schutzmaßnahmen im Umgang mit den Stoffen müssen in Form von Sicherheitsdatenblättern oder Betriebsanweisungen bereitgehalten werden.


4.10 Brandverhütung und Explosionsschutz

Auf dem gesamten Betriebsgelände herrscht absolutes Rauchverbot, ausgenommen in den vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen (Informationen sind bei der zuständigen Ansprechperson einzuholen). Brand- und explosionsgefährliche Tätigkeiten, insbesondere Heißarbeiten wie schweißen, schneiden, löten, trennen, auftauen, erhitzen, flämmen, trennschleifen, abbrennen sowie Tätigkeiten mit offener Flamme, Funken oder Wärmeentwicklung, dürfen ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch die zuständige Ansprechperson. Dies gilt generell auch für alle Tätigkeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Dieseltankstelle, Gefahrstofflager, USV-Anlage, Arbeitsgrube, etc.).


4.11 Sauberkeit, Ordnung und Umweltschutz

Der Arbeitsplatz, das Arbeitsumfeld sowie alle Lager-, Transport- und Aufenthaltsbereiche sind sauber und ordentlich zu halten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist der Arbeitsbereich vollständig aufzuräumen und sauber zu hinterlassen. Verpackungsmaterial, Leergebinde und Abfälle sind eigenständig zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Alle Restmengen von mitgelieferten und verarbeiteten Gefahrstoffen sind wieder mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Das Ausschütten von Chemikalien im Betriebsbereich ist strikt verboten (auch keine Restmengen). Geräte sind soweit möglich nach Arbeitsende oder bei Arbeitsunterbrechungen abzuschalten (Vermeidung Standby).


4.12 Notfallorganisation

Die innerbetriebliche Notfallorganisation ist anhand der Aushänge ersichtlich. Vor Arbeitsbeginn sind die für Notfälle erforderlichen Informationen eigenständig durch den/die Arbeitnehmer/Innen der Partnerfirma einzuholen (Aushänge, Standorte der Notfalleinrichtungen, Notrufnummern, etc.). Arbeitsunfälle, Unfälle mit Sachschaden und

Brandereignisse, sind umgehend der zuständigen Ansprechperson zu melden.


4.13 Werkssicherheit

Der Zutritt zu gesicherten Bereichen ist nur in Absprache mit der zuständigen Ansprechperson gestattet. Gesicherte Türen und Zugänge sind grundsätzlich geschlossen zu halten und sind nach Arbeitsdurchführung zu schließen. Die von der AGN für die Arbeitsausübung bereitgestellten Chipschlüssel sind nach Beendigung der Tätigkeit wieder abzugeben. Das

Fotografieren oder Filmen ist im gesamten Betrieb verboten. Das Kopieren von Dokumenten oder Unterlagen, sowie die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Außenstehende sind ebenfalls ausdrücklich verboten. Sind in Ausnahmefällen Aufnahmen oder Aufzeichnungen arbeitsbedingt erforderlich, dürfen diese nur mit Genehmigung durch die zuständige Ansprechperson vorgenommen werden.

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Datenschutzinformationen für Lieferanten

Amtsgericht Iserlohn HRB5440,

UID-Nr. DE 812227821

Bankverbindung: Hypovereinsbank Essen BLZ: 360 201 86, Kto.-Nr: 340 359 011

IBAN: DE53 3602 0186 0340 3590 11, SWIFT (BIC): HYVE DE MM 360


UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE:

INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14, 21 DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen als Lieferanten unseres Unternehmens einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte. Wenn Sie als unser Vertragspartner und Lieferant keine natürliche Person sind, leiten Sie diese Information bitte an die Personen weiter, deren personenbezogene Daten wir verarbeiten, weil sie unsere Ansprechpartner sind oder auf Dokumenten wie Rechnungen und Lieferscheinen erwähnt

werden.

1. WER IST FÜR DIE DATENVERARBEITUNG VERANTWORTLICH UND AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?

Verantwortlicher sind wir, die

AGN - Aluminium GmbH Nachrodt

Hagener Straße 145-149

D - 58769 Nachrodt

Telefon: +49 2352 9385-0

E-Mail: Datenschutz@agn-met.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:

Herrn Dipl.-Inform. Olaf Tenti

GDI Gesellschaft für Datenschutz und Informationssicherheit mbH

Körnerstraße 45

58095 Hagen

E-Mail: datenschutz@gdi-mbh.eu


2. WELCHE QUELLEN UND DATEN NUTZEN WIR?

Wir verarbeiten Daten, die Sie uns übermitteln oder die wir im Rahmen bestehender Verträge oder mit Ihrer Erlaubnis von Dritten erhalten haben. Insbesondere werden folgende personenbezogenen Daten und Kategorien von Daten für die unter Ziffer 3 genannten Zwecke verarbeitet:


  • • Daten zu Ihrer Person (Vorname, Nachname, Dienstanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • • Zahlungsinformationen wie Bankverbindung oder Daten für internetbasierte Zahlungsdienste
  • • Abgeschlossene Verträge
  • • Angebote
  • • Bestellungen
  • • Auftragsbestätigungen
  • • Lieferscheine / Arbeitsnachweise
  • • Rechnungen


3. WOFÜR VERARBEITEN WIR IHRE DATEN (ZWECK DER VERARBEITUNG) UND AUF WELCHER RECHTSGRUNDLAGE?

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wofür und auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.


3.1 ZUR ERFÜLLUNG VON VERTRAGLICHEN PFLICHTEN (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO)

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages und ist hierfür auch erforderlich.


3.2 IM RAHMEN DER INTERESSENABWÄGUNG (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO)

Wir können Ihre Daten außerdem auf Basis einer Interessenabwägung zur Wahrung der berechtigten Interessen von uns oder von Dritten

verwenden. Das kann insbesondere zu folgenden Zwecken erfolgen:

  • Allgemeine Geschäftssteuerung
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten - Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes

Zu Ihrer persönlichen Sicherheit und zur Prävention von Straftaten gegen das Unternehmen findet auf dem Betriebsgelände [in öffentlich zugänglichen Bereichen] eine Videoüberwachung statt. Wir speichern die Videodaten für einen Zeitraum von 7 Tagen (AGN Betriebsvereinbarung über Einsatz von Videoüberwachungsanlagen). Unser Interesse an der jeweiligen Verarbeitung ergibt sich aus den jeweiligen Zwecken und ist im Übrigen wirtschaftlicher Natur (effiziente Aufgabenerfüllung, Vertrieb, Vermeidung von Rechtsrisiken).


3.3 AUFGRUND IHRER EINWILLIGUNG (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO)

Soweit Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten erteilt haben, ist die jeweilige Einwilligung Rechtsgrundlage für die dort genannte Verarbeitung. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Das gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018 erteilt worden sind. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.


3.4 ZUR ERFÜLLUNG VON RECHTLICHEN VERPFLICHTUNGEN (Art. 6 Abs. 1 Buchst. C DS-GVO)

Wir können Ihre Daten verarbeiten, soweit dies erforderlich ist, um rechtliche, insbesondere gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen, denen wir unterliegen. Dies betrifft insbesondere die Speicherung und Weitergabe von Vertragsdaten und Belegen im Rahmen der gesetzlichen Buchhaltungsund Prüfungspflichten.


4. WER BEKOMMT MEINE DATEN?

EineWeitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Die unter Ziffer 2 genannten Daten werden an staatliche Stellen übermittelt, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. Sie zu dieser Übermittlung Ihre Einwilligung erteilt haben. Solche staatlichen Stellen können insbesondere die Finanzbehörden, die Zollverwaltung, aber auch die Gewerbeaufsichtsbehörden sein. Innerhalb unseres Hauses erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen. Weiterhin können personenbezogene Daten zum Zwecke der Auftragsbearbeitung an Steuerberater, IT-Dienstleister o.ä. weitergegeben

werden. Dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten (vgl. Ziffer 3) erforderlich. Darüber hinaus können von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) insbesondere im Bereich IT-Dienstleistungen, Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten. Zur Einschätzung des Risikos eines Vertragsabschlusses ist es möglich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten an eine Kreditauskunftei übersenden oder dort Informationen über Sie anfordern. Diese Übermittlung ist gemäß Art. 6 Abs. 1f DS-GVO zulässig, weil wir mit der Einschränkung des wirtschaftlichen Risikos berechtigte Interessen verfolgen. Die Kreditauskunfteien bewerten die von uns und anderen gesammelten Informationen und übermitteln uns im Einzelfall eine Einschätzung des Ausfallrisikos. Mögliche Partner dieses Datenaustauschs sind:

Creditreform Hagen Berkey & Riegel KG

Riemerschmidstr. 1-3 I

58093 Hagen

Datenschutzangaben: : https://www.creditreform.de/hagen


5. WIE LANGE WERDEN MEINE DATEN GESPEICHERT?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Vertragsabwicklung. Danach erfolgt grundsätzlich nach Ablauf von 2 Jahren die Löschung. Wir unterliegen verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre betragen.


6. WERDEN DATEN IN EIN DRITTLAND ÜBERMITTELT?

Wir übermitteln Ihre Daten nicht in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR (Drittländer).


7. WELCHE WEITEREN DATENSCHUTZRECHTE HABE ICH?

Sie haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),

auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), auf Löschung (Art. 17 DS-GVO, § 35 BDSG), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO, § 19 BDSG).


8. INWIEWEIT WERDEN MEINE DATEN FÜR DIE PROFILBILDUNG GENUTZT?

Wir verarbeiten Ihre Daten nicht in einem System, das automatisch Entscheidungen mit Rechtswirkung für Sie trifft. Wir verarbeiten Ihre Daten auch nicht mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (sog. „Profiling“).


9. BIN ICH ZUR BEREITSTELLUNG DER DATEN VERPFLICHTET?

Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, uns personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie uns jedoch die Daten, die für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages notwendig sind, sowie die Daten, die wir aus gesetzlichen Gründen bei und nach Abschluss des Vertrages erheben und verarbeiten müssen, nicht zur Verfügung stellen, wird der Abschluss eines Vertrages in der Regel nicht möglich sein.


10. INFORMATION ÜBER IHR WIDERSPRUCHSRECHT NACH ART. 21 DS-GVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an die unter Ziffer 1 genannten Kontaktmöglichkeiten.

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Videoüberwachung

Verantwortliche Stelle:

Aluminium GmbH Nachrodt

Hagener Str. 145-149

DE - 58769 Nachrodt

+49 2352 9385 0

datenschutz@agn-met.de

Zwecke / Rechtsgrundlage: Vandalismusprävention / Hausrecht

Speicherdauer: 5 Tage

Berechtigte Interessen: Schutz des Eigentums

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde:


Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf,

Telefon: 0211/38424-0, poststelle@ldi.nrw.de


Datenschutzbeauftragter:

Olaf Tenti

GDI Gesellschaft für Datenschutz und

Informationssicherheit mbH

Fleyer Straße 61

DE - 58097 Hagen

+49 2331 / 356 832 0

datenschutz@gdi-mbh.eu

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Logo-Speedline

Am Puls der Zeit

Die Speedline Aluminium Gießerei im vorarlbergischen Schlins gilt als eines der modernsten und effizientesten Aluminium-Umschmelzwerke in Europa. Die jährliche Gesamtkapazität beträgt 96.000 Tonnen Strangpressbolzen der Legierung 6000. Seit der Eröffnung im Jahr 2008 ist das Werk kontinuierlich optimiert worden. Steigende Kapazitäten, höhere Sicherheitsstandards und höhere Energieeffizienz bei fallenden Emissionswerten sind das Ergebnis eines stetigen Verbesserungsprozesses.

Kontakt

Speedline Aluminium Gießerei GmbH

Illwinkel 2

A-6824 Schlins

+43 5524 22224

info@speedline-alu.com

www.speedline-alu.com

Management

Dr. Gerhard Anger

Dr. Gerhard Anger

Geschäftsleitung

Alexander Plakolm

Bereichsleitung Produktion

Stefan Schrottenbaum

Bereichsleitung Technik

Patrick Fuchs

Patrick Fuchs

Leitung Finanzen / Prokura

Johannes Pallhuber

Prozesscontrolling

Daten & Fakten

Jahreskapazität: 96.000 to

Gieß-Verfahren: Wagstaff

Durchmesser (in mm): 178 / 203 / 229 / 254 / 305

Bolzenlänge: bis max. 8.000 mm

Unternehmenspolitik

Vorwort

Die Managementpolitik bildet für uns eine der Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns. Wir sind uns darüber bewusst , dass die Einhaltung dieser Unternehmenspolitik und die Erreichung der unternehmerischen Ziele nur durch informierte, engagierte und befähigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden kann . Deshalb stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Beauftragungen in die Verbesserungsprozesse eingebunden sind und ihnen die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Leistungen liegt unserem täglichen Handeln zugrunde. Die Verabschiedung der Managementpolitik durch die Geschäftsführung bedeutet, dass die Belegschaft des Werkes die Qualitätssicherung und den Umweltschutz verantwortlich wahrnimmt. Unser Managementsystem ist erfolgreich, da es von allen Mitarbeitern getragen wird. Wir führen mit allen gesellschaftlichen Gruppen einen offenen Dialog . Insbesondere arbeiten wir mit Behörden , spezialisierten Dienstleistern und gesellschaftlichen Organisationen kooperativ zusammen, um bereits heute die Anfo rderungen von morgen zu erfüllen.

Grundsätze unserer Managementpolitik

Die Managementpolitik basiert auf vier Säulen.


Säule eins: Arbeitssicherheit , Gesundheitsschutz und Sozialstandards

Der Gewährleistung der Sicherheit unserer Mitarbeiter und die E inhaltung unseres Sozialstandards steht an erster Stelle . Alle ablaufende Prozesse und Handlungen haben sich der Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter und Dienstleister unterzuordnen. Wir betreiben aktiv präventiven Arbeitsschutz und analysieren gründlich unsichere Zustände, Beinahe Unfälle und Unfälle. Das Management ist darauf ausgelegt die Sensibilität auf höchsten Niveau zu halten . Wir achten und schützen Menschenrechte, sichern und fördern Chancengleichheit und verhindern jegliche Form der Diskriminierung und Ausbeutung in all unseren unternehmerischen Prozessen. Aktiver und präventiver Arbeitsschutz zum Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter und stellen sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung.


Säule zwei: Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt und ein nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen und die Reduktion von Abfällen sind für uns von zentraler Bedeutung. Abfälle werden je nach Möglichkeit der Wiederverwertung zugeführt. Durch fortlaufende Verbesserung unseres Managmentsystems sowie Prozessoptimierungen , basierend auf Umsetzung von verbesserten Standards oder Investitionen steigern wir unsere Umweltleistung und erzielen eine ständige Verringerung des spezifischen C02 -Ausstosses. Aufgrund unsere Spezialisierung als Aluminium-Umschmelzwerk setzen wir Sekundäraluminium ein und führen es einem neuen Gebrauchszyklus wieder zu . Der dadurch verminderte Energieverbrauch liegt etwa 18 x niedriger, als würde Primäraluminium eingesetzt.

Säule drei: Produktqualität

Die Qualität unserer Produkte orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Die Qualität untersteht einer ständigen Optimierung und Verbesserung , so dass unsere Kunden unsere Produkte mit hoher Zuverlässigkeit und besten Verarbeitungseigenschaften die Prozesse der Kunden durchlaufen. Durch stabile und genaueste definierte Standards und Messmittel erreichen wir eine hohe Prozessstabilität, welche ein Nichterreichen der Qualitätsvorgaben vermeidet.

Säule vier: Energieeffizienz

Effizienter Energieeinsatz - Schonung der Energieressourcen und Optimierung der Produktionkosten ist zentraler Bestanteil unserer Managementpolitik. Die Steigerung der energiebezogenen Leistung ist das oberste Ziel des Energiemanagementsystems . Wir unterstützen die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, die Auswirkungen auf unsere energiebezogene Leistung haben . Dabei berücksichtigen wir die Auslegung der zu beschaffenden Produkte und Leistungen. Durch kontinuierliche Optimierung unserer Anlagen und Prozesse wollen wir Energieverschwendung vermeiden und unsere Produktionskosten senken. Dabei erleichtert eine regelmäßige und genaue Erm ittlung des Energieverbrauchs und der Energieleistungskennzahlen die Identifikation von Optimierungspotentialen. Die Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs ist durch jährlich aktualisierte Zielvorgaben für Erdgas, Strom, Diesel und Sauerstoff definiert. Das Managementsystem regelt die Erreichung der Ziele und schafft ein konstruktives Umfeld, welches es allen Mitarbeitern ermöglicht, zur erfolgreichen Zielerfüllung beizutragen. Durch regelmäßige Überprüfungen und Begehungen wird die Einhaltung dieser Unternehmenspolitik im betrieblichen Alltag überprüft. Die Managementpolitik und alle einschlägigen

Anforderungen bezüglich des Umwelt- und Arbeitsschutzes , der Eneregieeffizienz, des Energieverbrauchs und des Energieeeinsatzes sowie andere Verpflichtungen sind von jedem Mitarbeiter einzuhalten.

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